FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Was kostet betreutes Wohnen?
Die Kosten für betreutes Wohnen bei Seniorenwohnen24 setzten sich aus üblichen Kaltmieten + Nebenkosten und einer Grundservicespauschale zusammen.
Vorteile und Gründe, warum eine Entscheidung für betreutes Wohnen sinnvoll ist!
Betreutes Wohnen hat zahlreiche Vorteile. Hierzu zählen zum Beispiel
- barrierefrei Wohnen – keine Hindernisse und angepasstes Wohnen im Alter
- eigenständiges Wohnen – kein nochmaliger Umzug
- soziale Kontakte mit anderen Bewohnern
- Mittagstisch – warmes Essen, fertig gekocht
- Nachmittagsprogramme – Betreuung und Beschäftigung
- erste Betreuung – Sicherheit, dass jemand als Ansprechpartner da ist
- Notruf – im wirklichen Ernstfall wird auf jeden Fall geholfen
- Pflege – wenn Pflege beansprucht wird, ist betreutes Wohnen dafür perfekt ausgelegt
- Hauswirtschaftshilfe – Unterstützung bei der Hauswirtschaft
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Lassen Sie sich von unserem geschulten Fachpersonal bei Fragen zum betreuten Wohnen beraten.
Was ist eine Grundservicespauschale?
Die Grundservicespauschale deckt wichtige und grundsätzliche Betreuungsleistungen ab, die durch unsere Pflegepremiumpartner für Sie erbracht werden. Darunter fallen unter anderem individuelle Hilfeleistungen, Beratungen zur Pflege, ein kostenfreies Notrufsystem und je nach Standort Hauswirtschaftshilfe.
Seniorenwohnen24 stellt über unsere Pflegepremiumpartner durch ständigen Personaleinsatz einen Ansprechpartner für Ihre persönliche Fragen (Beratungsbesuche SGB V, SGB XI), Rufbereitschaftseinsatz, Schlüsselverwahrung, Hauswirtschaftshilfe, Abwesenheitsbetreuung, Sicherheitsbesuche und kleinere Serviceaufträge sicher. Außerdem werden über die Pauschale die Gemeinschaftsräume finanziert und instandgehalten sowie Feste organisiert und durchgeführt.
Warum ist die Grundservicepauschale wichtig, auch wenn ich noch keinen Pflegegrad in Anspruch nehme?
Die Grundservicespauschale bildet die Basissicherheit in unseren Einrichtungen. Dadurch sind Sie von Anfang an mit den grundlegenden Leistungen abgesichert.
Seniorenwohnen24 stellt über unsere Pflegepremiumpartner durch ständigen Personaleinsatz einen Ansprechpartner für Ihre persönliche Fragen (Beratungsbesuche SGB V, SGB XI), Rufbereitschaftseinsatz, Schlüsselverwahrung, Hauswirtschaftshilfe, Abwesenheitsbetreuung, Sicherheitsbesuche und kleinere Serviceaufträge sicher. Außerdem werden über die Pauschale die Gemeinschaftsräume finanziert und instandgehalten sowie Feste organisiert und durchgeführt.
Kann man das Budget von Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die Grundservicepauschale anrechnen lassen?
Das Budget ist zur Unterstützung für den Patienten von der Pflegekasse angedacht z.B. zur Unterhaltung, spazieren gehen, Hilfe in der Wohnung. Dies kann bei jeden einzeln oder auch in kleinen Gruppen in unseren Betreuungsräumen stattfinden.
Wir stimmen dies gerne auf ihre Bedürfnisse ab. Gern können Sie uns Ihre Wünsche benennen. Lassen Sie sich von unseren geschulten Fachpersonal dazu beraten.
Braucht man einen Pflegegrad im betreuten Wohnen?
Nein, Sie können auch ohne anerkannten Pflegegrad unsere Einrichtungen anmieten. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie dazu Fragen haben oder einen Pflegegrad beantragen möchten.
Muss man sich ab-/anmelden, wenn man die Wohnung verlässt?
Nein, es herrscht grundsätzlich keine Ab- und Anmeldepflicht. Unser Konzept des betreuten Wohnens beruht darauf, dass Sie sich frei bewegen und eigene Entscheidungen treffen können. Natürlich abhängig vom Pflegezustand.
Wie schnell kommt Hilfe, wenn man den Notrufknopf betätigt?
Nach der Betätigung des Notrufknopfes wird sofort ein geschulten Notrufmitarbeiter unseres Dienstleisters alarmiert. Dieser versucht mit gezielten Fragen die Lage einzuschätzen und veranlasst daraufhin entweder einen Notfalleinsatz durch den Rettungsdienst oder kontaktiert je nach Vereinbarung den Pflegedienst oder die Angehörigen. Hilfe wird also in jedem Fall geleistet, die Geschwindigkeit ist abhängig von Zeitpunkt des Vorfalls, tatsächlicher Notfallsituation und benachrichtigter Einheit.